ESG/Nachhaltigkeit
Montold erkennt die Relevanz der drei sogenannten ESG-Bereiche (Environmental, Social & Governance) für die zukünftige Entwicklung der Finanzindustrie hin zu einem nachhaltigeren Investitionsklima an. Aufgrund der Art seiner anfänglichen Investitionsprogramme legt Montold jedoch zunächst keinen Schwerpunkt auf Nachhaltigkeitsfaktoren.
I. Pflichtangaben gemäß der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Offenlegung von Informationen zur Nachhaltigkeit im Finanzdienstleistungssektor ("SFDR") in Bezug auf die Montold Asset Management GmbH: Grundsätze für die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in den Anlageentscheidungsprozess (Artikel 3 SFDR)
Die Montold Asset Management GmbH plant derzeit keine spezifische Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsprozesse für ihre ersten Investitionsprogramme.
II. Verpflichtende Angaben zur Berücksichtigung negativer Auswirkungen von Anlageentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren durch die Montold Asset Management GmbH (Artikel 4 SFDR)
Artikel 4 SFDR verpflichtet Finanzmarktteilnehmer zur Offenlegung, ob sie negative Auswirkungen von Anlageentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigen oder nicht. Ist dies der Fall, müssen sie gemäß den spezifischen Anforderungen von Artikel 4 SFDR detaillierte Informationen zu bestimmten Nachhaltigkeitsfaktoren bereitstellen.
Seit dem Start im Jahr 2021 und auch aktuell verwalten wir das Vermögen unserer Investoren ausschließlich durch die Vergabe von Krediten an kleine und mittlere Unternehmen. Da es sich bei unseren Kreditnehmern nicht um Portfoliounternehmen handelt und wir keine Kontrolle über deren Geschäftstätigkeit haben, liegen uns keine ESG-Daten vor.
Sollte sich unsere Investitionsstrategie künftig ändern oder neue Projekte gestartet werden, werden wir potenzielle negative Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren selbstverständlich berücksichtigen
III. Verpflichtende Angaben zur Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Integration von Nachhaltigkeitsrisiken (Artikel 5 SFDR)
Nachhaltigkeitsrisiken sind derzeit nicht Bestandteil der Anlageentscheidungen der Montold Asset Management GmbH und werden daher nicht in die Vergütungspolitik der Montold Asset Management GmbH integriert.